Digitale Kriminalität kennt keine Grenzen

Strafverfolgung bei Missbrauch von Online-Bezahldiensten stärken

(Leitantrag des Landesparteitags vom 16.08.2026)

Die zunehmende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs bietet Bürgerinnen und Bürgern erhebliche Vorteile. Online-Bezahldienste und digitale Zahlungsdienstleister wie PayPal sowie vergleichbare Anbieter ermöglichen schnelle und unkomplizierte Zahlungen über nationale Grenzen hinweg.

Gleichzeitig werden diese Möglichkeiten zunehmend auch für Straftaten missbraucht.
Betrug, Identitätsdiebstahl, Warenbetrug, Phishing, Geldwäsche, Erpressung und weitere Formen der Internetkriminalität können über digitale Zahlungswege abgewickelt werden. Täterinnen und Täter profitieren dabei insbesondere davon, dass Unternehmen, Server, Konten und relevante Daten oftmals außerhalb Deutschlands angesiedelt sind.

Für Betroffene ist es nicht hinnehmbar, wenn konkrete Anhaltspunkte wie eine deutsche Mobilfunknummer, eine deutsche E-Mailadresse, ein deutsches Bankkonto, eine deutsche IP-Adresse oder andere eindeutige Bezüge zur Bundesrepublik Deutschland vorhanden sind, die Ermittlungen aber durch langwierige internationale Auskunfts- und Rechtshilfeverfahren erschwert oder verzögert werden.

Digitale Kriminalität darf nicht deshalb schwieriger verfolgt werden können, weil der genutzte Zahlungsdienstleister seinen Unternehmenssitz, seine Banklizenz oder seine Datenverarbeitung außerhalb Deutschlands hat.

Die FREIE WÄHLER Hamburg setzten sich daher für eine konsequente Modernisierung und Beschleunigung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung im digitalen Raum ein.

Der Landesparteitag möge daher beschließen:

Die FREIE WÄHLER Hamburg fordern die Bundesregierung auf, sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden bei Straftaten unter Nutzung von Online-Bezahldiensten und vergleichbaren digitalen Finanzdienstleistungen schnell, unmittelbar und rechtssicher auf die für ein Strafverfahren erforderlichen Daten zugreifen können.

Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise auf europäischer Ebene vorangetrieben werden:

  1. Klare Zuständigkeiten bei Deutschlandbezug
    Besteht ein hinreichender Bezug zu Deutschland, insbesondere durch eine deutsche Rufnummer, eine deutsche E-Mailadresse, ein deutsches Bankkonto, eine deutsche IP-Adresse, einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ein in Deutschland geführtes Nutzerkonto oder dadurch, dass die geschädigte Person beziehungsweise der Tatort in Deutschland liegt, müssen deutsche Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich in die Lage versetzt werden, Ermittlungen effektiv einzuleiten und erforderliche elektronische Beweismittel grenzüberschreitend anzufordern.
  2. Beschleunigter Zugriff auf Daten ausländischer Zahlungsdienstleister
    Online-Bezahldienste und vergleichbare Anbieter, die ihre Dienstleistungen in Deutschland anbieten, sollen verpflichtet sein, für deutsche Ermittlungsbehörden einen ständig erreichbaren Kontakt beziehungsweise Rechtsvertretungsstelle innerhalb der Europäischen Union vorzuhalten, soweit dies nicht bereits aufgrund europäischen Rechts gewährleistet ist. Rechtmäßige Anordnungen deutscher Justizbehörden müssen innerhalb verbindlicher und möglicher kurzer Fristen bearbeitet werden.
  3. Konsequente Nutzung des europäischen E-Evidenz-Systems
    Die neuen europäischen Möglichkeiten zum grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel müssen in Deutschland konsequent und praxistauglich umgesetzt werden. Hauptsächlich müssen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte personell, technisch und rechtlich so ausgestattet werden, dass europäische Herausgabe und Sicherungs-Anordnungen schnell eingesetzt werden können. Es darf nicht passieren, dass vorhandene europäische Instrumente aufgrund fehlender technischer Ausstattung, komplizierter Verwaltungsabläufe oder mangelnder personeller Ressourcen in der Praxis ihre Wirkung verlieren.
  4. Sonstige Sicherung von Daten bei Betrugsverdacht

Besteht aufgrund eines konkreten Strafverfahrens die Gefahr, dass relevante Daten gelöscht oder verändert werden, muss eine schnelle Sicherung der entsprechenden Daten ermöglicht werden.
Dies betrifft insbesondere:

  • Kontoinhaber- und Registrierungsdaten
    • hinterlegte E-Mail-Adressen und Rufnummern
    • verknüpfte Bankkonten und Zahlungsinstrumente
    • relevante IP- und Login-Daten
    • Transaktionsdaten
    • Zahlungsströme sowie
    • weitere zur Identifizierung eines Tatverdächtigen erforderliche Beweismittel

Die endgültige Herausgabe und Verwendung dieser Daten haben unter Beachtung der jeweils erforderlichen gesetzlichen und richterlichen Voraussetzungen zu erfolgen.

  • Keine Flucht vor Strafverfolgung durch Unternehmenssitze im Ausland

Wer seine Dienstleistungen gezielt deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern anbietet und am deutschen Markt wirtschaftlich tätig ist, muss im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren auch für deutsche Strafverfolgungsbehörden erreichbar sein. Der Sitz eines Unternehmens in einem anderen EU-Mitgliedsstaat darf nicht dazu führen, dass Ermittlungen wegen Straftaten im eindeutigem Deutschlandbezug unnötig verzögert oder faktisch unmöglich werden.

  • Zentrale Kompetenzstelle für digitale Zahlungsdienstkriminalität

Auf Bundesebene soll geprüft werden, eine zentrale Koordinierungs- und Kompetenzstelle für Straftaten im Zusammenhang mit Online-Bezahldiensten und digitalen Zahlungswegen einzurichten beziehungsweise bestehende Strukturen entsprechend auszubauen. Diese soll insbesondere Landeskriminalämter, Staatsanwaltschaften und Örtliche Polizeidienststellen bei internationalem Auskunftsersuchen, der Sicherung elektronischer Beweismittel und der Kommunikation mit ausländischen Zahlungsdienstleistern unterstützen.

  • Bessere internationale Zusammenarbeit außerhalb der Europäischen Union
  • Auch gegenüber Zahlungsdienstleistern und Plattformen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union müssen schnellere Rechtshilfe- und Auskunftsverfahren geschaffen beziehungsweise bestehende internationale Vereinbarungen weiterentwickelt werden. Deutschland soll sich hierfür für internationale Mindeststandards einsetzen, nach denen Zahlungs- und Plattformanbieter bei strafrechtlichen Ermittlungen zur Sicherung und- bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen- Herausgabe relevanter Daten verpflichtet werden können.
  • Wahrung von Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit

Eine effektivere Strafverfolgung darf nicht zu einer anlasslosen Überwachung der Bevölkerung führen. Der Zugriff auf personenbezogenen Daten muss weiterhin an einen konkreten strafrechtlichen Anlass, die gesetzlichen Voraussetzungen, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und soweit gesetzlich erforderlich eine staatsanwaltschaftliche oder richterliche Anordnung gebunden sein.

Begründung:

Kriminalität hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend in den digitalen Raum verlagert. Während Täter innerhalb weniger Sekunden Konten erstellen, Zahlungsaufforderungen versenden, Gelder transferieren und digitale Identitäten wechseln können, sind Ermittlungsbehörden teilweise weiterhin auf langwierige grenzüberschreitende Verfahren angewiesen.

Das führt zu einem strukturellen Ungleichgewicht: Die Täter handeln digital und grenzüberschreitend, die Strafverfolgung darf nicht an nationalen Verwaltungsgrenzen stehen bleiben.

Gerade Zahlungsdienstleister verfügen häufig über entscheidende Informationen, mit denen Tatverdächtige identifiziert und Zahlungsströme nachvollzogen werden können. Eine E-Mail-Adresse, Rufnummer, IP-Adresse, Bankverbindung oder ein bestimmtes Nutzerkonto kann der entscheidende Ansatzpunkt für weitere Ermittlungen sein. Auf europäischer Ebene wurde mit den Regelungen über elektronische Beweismittel bereits wichtige Voraussetzungen geschaffen, um den grenzüberschreitenden Zugriff auf digitale Beweise zu erleichtern. Deutschland muss diese Möglichkeit konsequent nutzen und sich gleichzeitig dafür einsetzten, bestehende Lücken weiter zu schließen.

Es geht ausdrücklich nicht darum, deutschen Behörden eine unbegrenzte Ermittlungsbefugnis auf fremdes Staatsgebiet einzuräumen. Vielmehr müssen rechtsstaatliche Verfahren geschaffen und konsequent genutzt werden, mit denen deutsche Strafverfolgungsbehörden bei einem hinreichenden Deutschlandbezug elektronisch Beweismittel bei ausländischen beziehungsweise international tätigen Dienstleistern schnell sichern und anfordern können.

Insbesondere bei Betrugsdelikten ist Geschwindigkeit entscheidend. Digitale Daten können gelöscht, Nutzerkonten geschlossen und Gelder innerhalb kürzester Zeit über verschiedene Konten und Länder weitergeleitet werden. Wochen- oder monatelange Verfahren können deshalb dazu führen, dass wichtige Ermittlungsansätze verloren gehen.

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