Nicht erst seit der Verabschiedung der „Bundesnotbremse“ nehmen die Auseinandersetzungen über die Maßnahmen der Corona-Pandemiebekämpfung zu. Die FREIEN WÄHLER klagen gegen pauschale, undifferenzierte Vorgaben der Bundesregierung und fordern stattdessen eine gezieltere Bekämpfung der Coronaauswirkungen. Mit großer Sorge beobachten die FREIEN WÄHLER gleichzeitig die zunehmende Polarisierung der Gesellschaft in der Coronadebatte.
Dazu der Bundesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Hubert Aiwanger: „Die Vernünftigen müssen die Spaltung der Gesellschaft verhindern. Es ist unakzeptabel, dass radikale Kreise aus der Coronakrise ein politisches Süppchen kochen und Menschen gegeneinander und gegen den Staat aufhetzen bis hin zu Mordaufrufen. Viele Menschen haben existenzielle Sorgen und die Politik hat mit Sicherheit viele Fehler gemacht, die Einschätzung der Coronasituation in der Bevölkerung ist umstritten. Umso wichtiger ist es, die Gesellschaft zusammenzuhalten und mit demokratischen Mitteln, um die beste Lösung zu ringen. Es ist aber beängstigend, wenn sich bei Gruppen wie beispielsweise den Querdenkern politische Radikalisierung einnistet, welche eine Beobachtung dieser Teile durch den Verfassungsschutz nötig macht. Körperliche Angriffe auf Polizei und Journalisten bei Demonstrationen zeigen die zunehmende Gefahr. Wir müssen radikale und extremistische Auswüchse verhindern, um Gesellschaft und Demokratie zu schützen und die Pandemie zu bekämpfen, anstatt zu akzeptieren, dass sie politisch benutzt wird zum Schaden von uns allen.“
Verfassungsbeschwerde gegen die im Bundestag im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes beschlossenen automatischen Ausgangssperren
Bundespressekonferenz am 22.04.2021 bei PHOENIX (pscp.tv/phoenix_de/)
Bei der Bundespressekonferenz am 22.04.2021 stellten die FREIEN WÄHLER die Verfassungsbeschwerde gegen die im Bundestag im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes beschlossenen automatischen Ausgangssperren vor. Der Beschwerdetext wurde bereits dem Büro des Bundespräsidenten übergeben und wird nach der Unterschrift des Bundespräsidenten für die „Bundesnotbremse“ als Eilantrag in Karlsruhe eingereicht.
Darüber hinaus wird die Einreichung einer zweiten Verfassungsbeschwerde gegen die existenzbedrohenden Eingriffe in Handel und Gastronomie geprüft.
Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER: „Wir FREIE WÄHLER sind heute nach Berlin gekommen, um die Freiheitsrechte der Bürger dieses Landes zu verteidigen und die Bundesregierung vor einem eklatanten Fehler zu bewahren. Es geht uns nicht darum Corona zu leugnen oder alle Maßnahmen in Frage zu stellen. Wir halten es für durchaus denkbar, dass das Instrument der Ausgangssperre in einzelnen Landkreisen sinnvoll sein kann. Grundsätzlich halten wir jedoch differenzierte und niederschwellige Maßnahmen durch die Landratsämter vor Ort für zielführender. Die geplanten automatischen Ausgangssperren sind in ihrer jetzigen Pauschalität zu radikal. Es ist daher völlig unnötig jetzt diese Keule aus Berlin zu schwingen für Dinge, die wir sinnvoller in den Kommunen vor Ort gestalten können.“
Dr. Joachim Streit, Chef der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz und einer der Beschwerdeführer: „Bei unsere Beschwerde geht es um die Freiheitsrechte jedes Einzelnen. Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss immer das mildeste geeignete Mittel zur Bekämpfung der Pandemie eingesetzt werden. Automatisierte Ausgangssperren sind daher ein untaugliches Instrument. Die Pläne aus Berlin haben nichts mit der Realität vor Ort zu tun, tragen nicht zur Reduktion der Inzidenz bei und verstören die Menschen. Unser Grundgesetz steht nicht unter Pandemievorbehalt. Es kann deshalb nicht sein, dass Ausgangssperren, ohne dass es eines weiteren Vollzugsakts bedarf, automatisch in Kraft treten.“
Im Rahmen der Bundespressekonferenz wurde auch die Möglichkeit einer zweiten Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Aiwanger: „Wir werden uns nicht nur mit dem Thema der Ausgangssperren beschäftigen, sondern auch die Eingriffe in Handel und Gastronomie zum Thema machen. Es kann nicht sein, dass dem Handel das Recht zu öffnen verwehrt wird, obwohl Supermärkte mit ähnlichem Sortiment offen haben. Auch in der Gastronomie besteht großer Handlungsbedarf. Die Außengastronomie wird in den nächsten Woche Teil der Lösung und nicht des Problems sein, wenn wir dadurch Menschen gezielt und in geordneter Form soziale Kontakte ermöglichen. Außerdem vermissen wir völlig intelligentere Lösungen wie Öffnen durch Testen und die Nutzung von Lüftungssystemen in Innenräumen. Wir prüfen daher eine zweite Verfassungsbeschwerde.“