FREIE WÄHLER Hamburg begrüßen das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Zusammenhang mit den Schadensersatzansprüchen nach dem umfangreichen Datenleck bei Facebook. Diese Entscheidung ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung und steht im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Klarheit, die nun hinsichtlich des Kontrollverlustes über persönliche Daten geschaffen wurde, ist längst überfällig. Nach dem sogenannten Erwägungsgrund 75 der DSGVO war bereits ersichtlich, dass der bloße Verlust der Kontrolle über eigene Daten ausreichen sollte, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Dennoch wurden Verbraucher bisher in vielen Verfahren vor Oberlandes- und Landesgerichten mit unangemessen hohen Anforderungen an die Beweisführung konfrontiert, die kaum zu erfüllen waren. Diese Hürden führten dazu, dass sie ihre berechtigten Ansprüche nicht geltend machen konnten.
Es war an der Zeit, dass der Bundesgerichtshof Klartext spricht und die Rechte der Verbraucher stärkt. Die Entscheidung des BGH, dass der Nachweis, Opfer des Vorfalls zu sein, genügt, um Schadensersatz zu beantragen, ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte in Deutschland. Das Urteil bestätigt, dass der Schutz unserer Daten ernst genommen wird und dass jeder Einzelne ein Anrecht darauf hat, bei Datenmissbrauch oder -verlust angemessen entschädigt zu werden.
Für die FREIEN WÄHLER ist der Schutz der Bürgerrechte und die konsequente Umsetzung von EU-Recht von zentraler Bedeutung. Wir sehen in dieser Entscheidung einen Sieg für die Verbraucher und einen wichtigen Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens in den Datenschutz.