Spende ein Plakat!

Spende ein Plakat für die Bürgerschaftswahl 2020 in Hamburg!


>> https://freiewaehler.123plakat.de/standorte/karte/ <<

Mit Ihrer Plakatspende können Sie uns dabei unterstützen, dass die FREIEN WÄHLER im Wahlkampf besser sichtbar sind, mehr Menschen die Plakate wahrnehmen und dass das bestmögliche Wahlergebnis erzielt werden kann.

Spenden Sie hier für ein Großflächenplakat an einem Standort Ihrer Wahl.


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Auch Mitglieder von Orts- und Kreisverbänden können gern über diese Seite Großplakate spenden.

Die Plakatierung von Großflächenplakaten erfolgt immer für einen Zeitraum von 10 beziehungsweise 11 Tagen.

Ziel ist eine auf breiter Fläche möglichst zeitgleiche Plakatpräsenz der FREIEN WÄHLER. Deshalb haben wir den Plakatierungszeitraum für das Spendentool mit den Standzeiten der mobilen Großflächen, der sogenannten Wesselmänner, abgestimmt.
Diese mobilen Werbetafeln werden 6 Wochen vor den Wahlen aufgestellt.

Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Buchungen über das Spendentool lediglich die nachfolgenden Dekaden zur Auswahl stellen.

Dekade 03A: 21.01.-30.01.2020 (10 Tage) / Dekade 03B: 24.01.-03.02.2020 (11 Tage)
** Dekade 03 ist buchbar bis einschl.: 07.01.2020

Dekade 04A: 31.01.-10.02.2020 (11 Tage) / Dekade 04B: 04.02.-13.02.2020 (10 Tage)
** Dekade 04 ist buchbar bis einschl.: 16.01.2020

Dekade 05A: 11.02.-20.02.2020 (10 Tage) / Dekade 05B: 14.02.-24.02.2020 (11 Tage)
** Dekade 05 ist buchbar bis einschl.: 28.01.2020

Spenden an politische Parteien sind steuerlich absetzbar. Bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro (3.300,- Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1.650,- Euro (3.300,- Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1.650,- Euro (3.300,- Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die Höhe der Steuerersparnis hängt von der Höhe des jeweiligen Einkommens ab.
Eine Spendenquittung stellen wir im 1. Quartal des Folgejahres aus.


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Vielen dank für Ihre Unterstützung!

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