Marcus Patermann über die SCHUFA

Im Herbst 2021 startete der Verkauf der SCHUFA. Mittlerweile haben die Genossenschaftsbanken ihre Beteiligung von rund 7 auf 27 Prozent ausgebaut. Die Sparkassen halten demnach 26 Prozent. Damit halten Banken die Mehrheit an dem Unternehmen, welches hochsensible Daten von 68 Millionen Bürgern verwaltet.

Dieses Thema geht in der aktuellen Berichterstattung völlig unter. Marcus Patermann aus Wandsbek fordert:

  • Die SCHUFA sollte keinem Investor und keiner Bankengruppe gehören, schon gar nicht, wenn diese ihren Sitz im Ausland haben.
  • Keine Bank sollte diese vertraulichen Daten bzw. persönlichen Inhalte fast aller Bundesbürger besitzen dürfen.
  • Viele Verbraucher halten die SCHUFA bereits irrtümlich für eine öffentliche und staatliche Instanz. Die Bundesrepublik sollte die SCHUFA halten, dies würde darüber hinaus der Öffentlichkeit erlauben, die geheimen Algorithmen zu kontrollieren.

Darum ist die SCHUFA so interessant:

Die SCHUFA sammelt Daten zum Zahlungsverhalten und zu Kreditverpflichtungen von rund 68 Millionen Bürgern. Das Unternehmen ist derzeit privatwirtschaftlich seit dem Jahr 2000 als Aktiengesellschaft organisiert.

Das Unternehmen „SCHUFA“ sammelt viele Informationen zur finanziellen Situation von Millionen Käufern im Internet, Kreditnehmern oder Kreditkarten- und Bankkunden und sogar Vertragskunden von Mobilfunkunternehmen.

Mit den ausgewerteten Inhalten des Bürgers ist die Schufa für viele Player in der Kreditwirtschaft, aber auch darüber hinaus, interessant. Durch ihren „Bonitäts-Score“ kann eine Schufa-Information darüber entscheiden, ob einem Kunden ein Kredit gewährt wird oder nicht. Das Scoring und die Datensammlungen des Unternehmens stehen seit langem auch in der Kritik von Verbraucher- und Datenschützern. Den Zugang zu ihren Daten gewähren die Bundesbürger der Schufa aber selbst, nämlich durch ihre Zustimmung bei der Eröffnung eines Kontos oder auch eines Stromliefervertrages. Wer eine Wohnung beziehen möchte, kommt jedoch praktisch nicht um eine SCHUFA-Auskunft herum.

Bis 2018 war diese Zustimmung noch ausdrücklich über die sogenannte Schufa-Klausel erforderlich. Seitdem reicht die Information im Kleingedruckten des entsprechenden Vertrages. Die Schufa nutzt aber auch öffentlich zugängliche Quellen wie Schuldnerverzeichnisse oder Bekanntmachungen von Insolvenzen, um einen Score zu ermitteln.

Aus all den benannten Aspekten darf ein solches Unternehmen, welches bürgersensible Daten verwaltet und auch weitergibt nicht in Banken oder Investoren Hände gehören!!

Marcus Patermann

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/schufa-bonitaet-uebernahme-datenschutz-101.html

https://www.fondsprofessionell.de/news/unternehmen/headline/bieterstreit-um-schufa-mehrheit-entschieden-216822/

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